Lizenzvereinbarung für die Nutzung von bibliothek.cloud-Apps / heinWERK.IT (B2B):
Stand: 01.09.2025
Anbieter: Mathias Hein – IT-Beratung, Dreieich, Deutschland (handelnd unter der Projektdomain/Marke „heinWERK.IT“ / „bibliothek.cloud“).
„heinWERK.IT“ ist keine eigenständige Firma.
1. Vertragsgegenstand, Begriffe
1.1 Diese Vereinbarung regelt die Nutzung folgender Software- und Online-Dienste („Apps“):
– bibliothek.cloud-Dashboard und zugehörige Apps,
– untergeordnete Web-Dienste inkl. Nutzung der Domain bibliothek.cloud (inkl. Postfachdienste, sofern vereinbart).
1.2 „Kunde“ ist die nutzende Organisation (Körperschaft/Behörde/Unternehmen). „Update“ sind Verbesserungen/Fehlerbehebungen
derselben Major-Version; „Upgrade“ sind funktionale Sprünge/Neue Major-Versionen.
1.3 „SLA“ steht für „Service-Level-Agreement“ (deutsch: Vereinbarung über Service-Level). Ein SLA legt z. B. verbindliche Reaktions- und
Lösungszeiten, Supportkanäle, Verfügbarkeiten und Eskalationswege fest. Ohne gesondertes SLA gelten nur die in dieser Lizenz vereinbarten
Standardregelungen.
2. Lizenzumfang und Rechte
2.1 Der Anbieter gewährt eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Apps innerhalb der Organisation des Kunden für den
vertraglich beschriebenen Zweck.
2.2 Kein Eigentumserwerb; keine Weitergabe/Unterlizenzierung, keine Vervielfältigung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Quellcodezugriff ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
2.3 Reverse Engineering nur, soweit gesetzlich zwingend erlaubt.
3. Leistungen, Updates, Erweiterungen
3.1 Updates der laufenden Version sind in der jährlichen Gebühr enthalten.
3.2 Upgrades und kundenspezifische Erweiterungen (über den ursprünglichen Funktionsumfang hinaus) werden separat angeboten/vergütet.
3.3 Bei Änderungen externer Drittsysteme (z. B. OCLC, filmfriend, freegalMusic, easyCheck, LMScloud/koha, Templates/Schnittstellen)
schuldet der Anbieter die angemessene Anpassung im Rahmen der Wartung, sofern technisch zumutbar; verbindliche Fristen bestehen nur
bei gesondert vereinbartem SLA (Service-Level-Agreement).
4. Gebühren und Zahlung
4.1 Einmalige Implementierungsgebühr je App; jährliche Nutzungs-/Wartungsgebühr für Updates, Pflege und Standard-Support.
4.2 Erweiterungen/Projektarbeiten nach Aufwand/Festpreis.
4.3 Preise gem. Angebots-/Rechnungstext (Kleinunternehmer-Status ggf. ausgewiesen).
5. Laufzeit, Verlängerung, Vertragsende
5.1 Laufzeit i. d. R. 01.01.–31.12. oder ab Rechnungsbeginn für den dort genannten Zeitraum. Keine automatische Verlängerung. Der Anbieter
erinnert vor Ablauf; Verlängerung erfolgt erst nach Bestätigung/Rechnung.
(Alternative, falls gewünscht: „Verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht 6 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.“)
5.2 Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt die Nutzung ein und löscht lokale Kopien.
5.3 Daten-Export/Übergabe: Auf Wunsch stellt der Anbieter binnen 30 Tagen nach Vertragsende einen maschinenlesbaren Export
verarbeiteter Veranstaltungs-/App-Daten bereit (sofern vertraglich Bestandteil). Löschungen gem. Datenschutz/AVV.
6. Support und Störungsbehebung (ohne SLA)
6.1 Standard-Support per E-Mail (Geschäftszeiten Hessen). Reaktionsziel (unverbindlich): Eingangsbestätigung i. d. R. am nächsten Werktag;
Analysebeginn binnen 7 Werktagen; Workaround/Lösung nach Zumutbarkeit. Verbindliche Zeiten nur per SLA.
7. Gewährleistung („as is“)
7.1 Apps werden „wie besehen“ bereitgestellt; keine Zusage einer bestimmten Beschaffenheit/Eignung. Individuelle Erfolgsgarantien
bestehen nicht.
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann
der Höhe nach auf die im Vertragsjahr gezahlte Jahresgebühr pro App begrenzt.
8.4 Ausgeschlossen sind – soweit rechtlich zulässig – entgangener Gewinn, mittelbare Schäden sowie Datenverluste, sofern nicht eine
Kardinalpflicht verletzt wurde und der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
8.5 Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist oder übernommener Garantie.
9. Drittanbieter-Einstellung / Rückerstattung
Wird ein für eine App wesentlicher Drittdienst dauerhaft eingestellt, erstattet der Anbieter den anteiligen Rest der Jahresgebühr ab
Einstellungsdatum bis Laufzeitende für die betroffene App; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
10. Datenschutz, Sicherheit, AV-Vertrag
10.1 Es werden nur betriebsnotwendige personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Veranstaltungsanmeldungen) und nach Zweckfortfall
fristgerecht gelöscht.
10.2 Hosting erfolgt (derzeit) bei Dogado GmbH; Details zu Sub-Auftragsverarbeitern und TOMs regelt ein separater
Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) zwischen den Parteien.
10.3 Datenpannen werden unverzüglich gem. DSGVO gemeldet.
(Hinweis: Abschluss des AV-Vertrags ist erforderlich, sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.)
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien wahren Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen; Nutzung nur zur Vertragserfüllung.
12. Force Majeure
Keine Partei haftet für Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, großflächige RZ-/Netzausfälle).
Zahlungspflichten bleiben unberührt.
13. Kündigung aus wichtigem Grund
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder Zahlungsverzug > 30 Tage ist die außerordentliche Kündigung möglich. Bis dahin erbrachte
Leistungen sind zu vergüten.
14. Geistiges Eigentum / Open-Source
14.1 Sämtliche IP-Rechte an den Apps verbleiben beim Anbieter.
14.2 Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen; eine Komponentenliste/NOTICE kann bereitgestellt
werden.
15. Vertragsrangfolge, Änderungen, Form
15.1 Rangfolge: Auftrag/Angebot -> diese Lizenz -> SLA (falls vereinbart) -> AV-Vertrag.
15.2 Änderungen/Ergänzungen bedürfen Textform (E-Mail genügt).
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Es gilt deutsches Recht.
16.2 Gerichtsstand Dreieich, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt der Rest wirksam; an Stelle der unwirksamen Regel tritt diejenige wirksame Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.